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Diözesanjugendpfarrer

Zuschüsse zu religiösen Bildungsmaßnahmen


Für Bildungsmaßnahmen, die einen eindeutigen religiösen Schwerpunkt haben sowie für Maßnahmen im Rahmen der Firm- und Erstkommunionkatechese können in der Regel keine staatlichen Zuschüsse beantragt werden.

Deshalb stellt die Erzdiözese Bamberg für solche Maßnahmen einen eigenen Etat zur Verfügung.

Dieser wird vom Diözesanjugendpfarrer verwaltet. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, können entsprechende Anträge  eingereicht werden.

Alle Informationen zu den inhaltlichen sowie formalen Voraussetzungen einer Bezuschussung und deren Höhe findest du unter folgendem Link: https://eja-bamberg.de/ueber-uns/dioezesanjugendpfarrer/zuschuesse 

Das aktuelle Zuschussformular und Bedingungen zur Antragsstellung kannst du dir auch hier downloaden: