Zuschüsse zu religiösen Bildungsmaßnahmen
Für Bildungsmaßnahmen, die einen eindeutigen religiösen Schwerpunkt haben sowie für Maßnahmen im Rahmen der Firm- und Erstkommunionkatechese können in der Regel keine staatlichen Zuschüsse beantragt werden.
Deshalb stellt die Erzdiözese Bamberg für solche Maßnahmen einen eigenen Etat zur Verfügung.
Dieser wird vom Diözesanjugendpfarrer verwaltet. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, können entsprechende Anträge eingereicht werden.
Alle Informationen zu den inhaltlichen sowie formalen Voraussetzungen einer Bezuschussung und deren Höhe findest du unter folgendem Link: https://eja-bamberg.de/ueber-uns/dioezesanjugendpfarrer/zuschuesse
Das aktuelle Zuschussformular und Bedingungen zur Antragsstellung kannst du dir auch hier downloaden: